
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
das Land Baden-Württemberg hat zum 19. April 2021 die indirekten Testpflicht eingeführt. Die Testpflicht ist aufgrund der Bundesregelungen entgegen früherer Darstellungen auch unabhängig von der regionalen Inzidenz. Bitte nehmen Sie die angefügten Informationen unbedingt zur Kenntnis.
Kurzversion: Zur ersten Stundenach den Pfingstferien muss eine Einwilligung zur Teilnahme an den schulischen Selbsttests, eine gültige Bestätigung über einen Test nach § 4a CoronaVO oder eine Bestätigung einer Immunität bzw. vollständigen Impfung mitgebracht werden, auch wenn bereits eine Einwilligung vorgelegt wurde. Ausnahmen bestehen nur für die Jahrgangsstufe 1. Ohne ein entsprechendes Dokument ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich.











