Wir möchten Sie - wie bereits an den Klassenpflegschaftssitzungen vorgestellt - darüber informieren, dass unsere Hausordnung angepasst wurde.
Ab sofort gilt folgende Regelung:
II.4.: Die Schüler/innen dürfen das Schulgelände vor Unterrichtsschluss nicht verlassen. Ausnahmen gelten für Schüler/innen ab der Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Schülerinnen und Schüler, die eine unterschriebene Einwilligung ihrer Erziehungsberech-tigten entsprechend der zentral verfügbar gemachten Vorlage mitführen. Sie unterste-hen dann nicht mehr der Aufsichtspflicht der Schule.
Diese Maßnahme schützt die Schülerinnen und Schüler, da die Lehrkräfte die Aufsicht nur auf dem Schulgelände übernehmen können. Falls Sie wünschen, dass Ihr Kind das Schulgelände in der Mittagspause dennoch verlas-sen darf, besteht die Möglichkeit, dies durch das Ausfüllen und Unterschreiben des beigefügten Formulars zu gestatten.
Bitte beachten Sie:
Mit dem Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause handelt es sich um eine pri-vate Aktivität und im Schadensfall greift die schulische Versicherung nicht.
Die erteilte Erlaubnis können Sie jederzeit zurücknehmen.
Zudem kann die Regelung zur Nutzung digitaler Endgeräte, die unseren Schülerinnen und Schülern einen Schutzraum vor digitalem Medieneinfluss bietet, außerhalb des Schulgeländes nicht angewendet werden.
Formulare

