
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
aufgrund einer Allgemeinverfügung gilt ab Mittwoch die Maskenpflicht auch im Unterricht. Grundsätzlich soll Unterricht ab der Klassenstufe 8 zur Kontaktreduktion im Nahverkehr erst zur zweiten Stunde starten, sofern dennoch lehrplangerechter Unterricht möglich ist. Wir erheben aktuell den vermutlich eher kleinen Anteil an Nutzern der öffentlichen Verkehrsmittel in der Schulgemeinschaft und überprüfen die Möglichkeit einer entsprechenden Verlegung. Eine einfache Streichung der ersten Stunden kann hier keine entsprechende Lösung sein. Da bis dahin ein lehrplangerechter Unterricht bei Verlegung nicht möglich ist, startet der Unterricht auch in den Klassen ab Stufe 8 zunächst weiter entsprechend des aktuellen Stundenplanes.







